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Seite angelegt am: 25.01.2017 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Erzwingung von Geschlechtsverkehr

Die Erzwingung von Geschlechtsverkehr ist eine schwere Eheverfehlung.

Anmerkung: Die Erzwingung von Geschlechtsverkehr ist überdies auch strafbar (§§ 201 ff StGB).