Seite angelegt am: 25.01.2017
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Letze Bearbeitung:
06.08.2020
Erzwingung von Geschlechtsverkehr
Die Erzwingung von Geschlechtsverkehr ist eine schwere Eheverfehlung.
Anmerkung: Die Erzwingung von Geschlechtsverkehr ist überdies auch strafbar (§§ 201 ff StGB).