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Seite angelegt am: 29.07.2025 ; Letzte Bearbeitung: 29.07.2025

Maßnahmen des Kinder- und Jugendhilfeträgers - Überprüfung einmalig, fristgebunden

Anträge zur Überprüfung einer vorläufigen Maßnahme des KJHT sind nur innerhalb der objekltiven vierwöchigen Frist zulässig und können nur einmal gestellt werden. Anträge mit dem gleichen Rechtsschutzziel außerhalb dieser Frist sind zurückzuweisen.