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Seite angelegt am: 08.08.2016 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Einstweilige Maßnahmen - Anhörung

Wegen der Eilbedürftigkeit ist die Anhörung der Parteien nicht unbedingt notwendig.

Die Anhörung des Kindes ist nicht zwingend erforderlich.