Seite angelegt am: 08.08.2016
;
Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Einstweilige Maßnahmen - Anhörung
Wegen der Eilbedürftigkeit ist die Anhörung der Parteien nicht unbedingt notwendig.
Die Anhörung des Kindes ist nicht zwingend erforderlich.