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Seite angelegt am: 23.11.2020 ; Letzte Bearbeitung: 23.11.2020

Erziehungswissenschaftliche Schlussfolgerungen

Erziehungswissenschaftliche Schlußfolgerungen aus Studien, wonach die Aufrechterhaltung der Obsorge beider Eltern tendenziell konfliktregelnde Wirkung habe und in hochstrittigen Fällen weder besser noch schlechter zur Entschärfung der elterlichen Konflikte geeignet ist, können zwar eine Basis für grundlegende Wertungen des Gesetzgebers  und allenfalls auch Empfehlungen für die Vorgangsweise in einem "Regelfall" darstellen, machen jedoch eine Einzelfallbeurteilung des jeweils konkreten Anlassfalls nicht entbehrlich (EF-Slg 159.538; 145.161).