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Seite angelegt am: 28.06.2007 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Fehlende Erziehungsfähigkeit

Fehlende Erziehungsfähigkeit liegt nur dann vor, wenn

  • Psychische Krankeiten
  • Alkoholismus
  • Sexuelle Perversionen, die sich gegen die Kinder richten können
  • Neurotische Bindungen

vorliegen.