Seite angelegt am: 28.06.2007
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Fehlende Erziehungsfähigkeit
Fehlende Erziehungsfähigkeit liegt nur dann vor, wenn
- Psychische Krankeiten
- Alkoholismus
- Sexuelle Perversionen, die sich gegen die Kinder richten können
- Neurotische Bindungen
vorliegen.