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Seite angelegt am: 26.09.2023 ; Letzte Bearbeitung: 26.09.2023

Elternberatung - Kosten

Da der OGH eine Entscheidungskompetenz nur dann annimmt, wenn eine solche ausdrücklich positivrechtlich festgelegt ist., eine Regelung über die Tragung der kosten für die Besuchsbegleitung und die Erziehungsberatung fehlen, kann das Pflegschaftsgericht nciht aussprechen, der eine oder der andere Elternteil oder beide hätten sie zu tragen, vielmehr hat ein solcher Ausspruch überhaupt zu unterbleiben.