Seite angelegt am: 01.05.2008
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Einigungsversuch
Die Betrauung eines Elternteils mit der alleinigen Obsorge ist erst nach einem gescheiterten Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Eltern zulässig.
Ein von vornherein aussichtsloser Einigungsversuch ist jedoch nicht zwingend geboten.