Seite angelegt am: 18.12.2022
;
Letzte Bearbeitung:
18.12.2022
Erstantrag auf Obsorge beider Eltern bei unehelicher Geburt
Die Alleinobsorge kommt der Mutter nach § 177 Abs. 2 Satz 1 AußStrG zu. Der Antrag dess Vaters auf Festlegung der Obsorge beider für den Minderjährigen bedurfte somit nicht einer maßgeblichen Änderung der Verhältnisser gemäß gemäß § 180 Abs. 3 Satz 1 ABGB.