Seite angelegt am: 29.04.2008
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Eigenmächtiges Ansichbringen des Kindes und Obsorge
Nach der Rechtsprechung soll es wohl ein Elternteil, der ein Kind eigenmächtig an sich bringt, nicht in der Hand haben, das Verfahren solange hinauszuzögern, bis er unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer ruhigen und stetigen Erziehung die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands ablehnen kann. Daraus ist jedoch nicht der Schluss zu ziehen, dass dem anderen Elternteil schon deswegen die Obsorge für das Kind zuzuerkennen ist und lediglich aus dem Verhalten des „Entführers" Schlüsse auf dessen Eignung als Erzieher gezogen werden dürften. Die Kontinuität der Erziehung ist, soferne sie dem Kindeswohl entspricht, jedenfalls nicht zu vernachlässigen.