Bevorzugung der Mutter für Betreuung von Kleinkindern
Anmerkung: Die tieferstehenden Leitsätze aus Entscheidungen sind zunehmend zu relativieren, da sie zum Großteil natürlich nicht auf die zum Teil erheblich geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Bedacht nehmen konnten. Mehr und mehr fällt die einzige Entscheidung durch einen Sachverständigen, wenn sich auch der Vater bei Kleinkindern erheblich in die Erziehungs- und Versorgungssarbeit eingebracht hat. In den Fällen wo die traditionelle Rollenverteilung (Vater steht im Erwerbsleben, Mutter versorgt Kinder) bliebt es aber natürlich nach wie vor auch bei der traditionellen Obsorgestatistik.
Besonders ein Kleinkind bedarf der mütterlichen Obsorge und des ständigen Kontaktes mit seiner Mutter; daher können nur besonders schwerwiegende Gründe die Eignung der Mutter zur Pflege und Erziehung ihres Kindes in Frage stellen. Nur besonders schwerwiegende Gründe können die Eignung der Mutter zur Pflege und Erziehung ihres Kindes in Frage stellen.
Minderjährige im Alter von siebeneinhalb und vier Jahren sind bei sonst annähernd gleichartigen Pflegeverhältnissen und Erziehungsverhältnissen vorzüglich der Mutter zuzuweisen.
Im allgemeinen ist für Kleinkinder die Erziehung durch die Mutter wichtiger und zielführender als die Betreuung durch den Vater.
Besonders ein Kleinkind bedarf der mütterlichen Obsorge.
Wenn der Minderjährige beim Vater durch eine oder wechselnde Tagesmutter betreut werden soll, ist zu prüfen, inwieweit diese Personen dem Minderjährigen die erforderliche Liebe, Pflege und Erziehung vermitteln können, die vergleichbar mit der durch die eigene leibliche Mutter ist.