Seite angelegt am: 08.03.2013
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Letze Bearbeitung:
30.07.2020
In-vitro-Fertilisation und Unterhaltsbemessungsgrundlage
Kosten einer in-vitro-Fertilisation können bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden, sind aber auf einen längeren Zeitraum zu verteilen.