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Investitionen, betriebliche

Investitionen können unterhaltsrechtlich nur durch - auf die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer des Anlagegutes aufgeteilten - Abzug der tatsächlichen Investitionsausgaben vom Geschäftsgewinn berücksichtigt werden. In der Regel wird dies durch die steuerrechtliche Afa geschehen, soferne dieser tatsächliche Ausgaben gegenüberstehen.

Praxistipp: Kritisch ist es wenn die Investitionen aus dem vorhandenen Vermögen getätigt werden, weil für diesen Fall die rechtliche Rahmenbedingungen (Judikatur) es erlauben, diese nicht zu berücksichtigen. Am unproblematischten hat es sich bewährt, Investionen mit Krediten zu finanzieren, deren Laufzeit der Dauer der Afa entsprechen.