Skip to main content Skip to page footer

Internatsunterbringung - keine Unterhaltsminderung

Der Aufenthalt des Kindes während des Schuljahres im Internat und während der fairen und verlängerten Wochenenden weiter sorgeberechtigten Mutter sind kein Grund für die Minderung der im Rahmen der Prozentwert Methode auferlegten Unterhaltsleistung. Es genügt nämlich, wenn die Mutter weiter für Wäsche und Kleidung sorgt und das Kind während bestimmter Zeiten zu sich nimmt. Selbst bei volljährigen oder der volljährigkeitsnahen Kindern, wo körperliche Pflege und Beaufsichtigung in den Hintergrund treten und Erziehungsarbeit, Gewährung der Unterkunft, Natural Verpflegung und Besorgung der Kleidung an Bedeutung gewinnten, leistet der Elternteil seinen Beitrag, bei dem das Kind lebt, wenn dieses unter der Woche zwecks Ausbildung auswärts lebt.