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Interimistische Betreuung der Kinder

Auch eine nur kurzfristige interimistische Betreuung der Kinder durch den sonst geldunterhaltspflichtigen Elternteil bewirkt noch keine Änderung der Rollen, mag die Betreuung auch ursprünglich auf längere Zeit oder auf Dauer geplant gewesen sein; von einer derartigen interimistischen, nicht von der Geldunterhaltsverpflichtung entbindenden Betreuung kann jedoch nur dann gesprochen werden, wenn sie nur bis zu einigen Wochen, nicht aber dann, wenn sie mehr als zwei Monate angedauert hat.