Seite angelegt am: 26.08.2007
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Letzte Bearbeitung:
30.07.2020
Internatskosten
Internatskosten für ein Kind beim Unterhaltspflichtigen sind nicht von der UBGR abziehbar.
Internatskosten für ein Kind beim Unterhaltspflichtigen sind nicht von der UBGR abziehbar.