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Seite angelegt am: 01.02.2007 ; Letzte Bearbeitung: 12.08.2020

Adoption und Wirkung auf Unterhaltsvorschuss

Bei Adoption eines Unterhaltsberechtigten sind die Vorschüsse mit Wirksamwerden der Adoption, daher mit Ablauf des Monats, in dem die Zustimmungsberechtigten ihre Zustimmung erteilt haben, einzustellen.