Seite angelegt am: 01.02.2007
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Letze Bearbeitung:
12.08.2020
Adoption und Wirkung auf Unterhaltsvorschuss
Bei Adoption eines Unterhaltsberechtigten sind die Vorschüsse mit Wirksamwerden der Adoption, daher mit Ablauf des Monats, in dem die Zustimmungsberechtigten ihre Zustimmung erteilt haben, einzustellen.