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Seite angelegt am: 18.09.2007 ; Letze Bearbeitung: 12.08.2020

Ausländisches Kind in Ö, Vater/Mutter in EU

WanderarbeitnehmerVO knüpft in gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung österreichischen Rechts an die Rechtsstellung des Unterhaltsschuldners an, in dessen Haushalt das Kind nicht lebt und der den ihm auferlegten Geldunterhalt als Familienlast nicht tragen kann oder will. Nach den Kollisionsregeln der WanderarbeitnehmerVO ist für das Bestehen eines solchen Anspruchs jenes System sozialer Sicherheit maßgebend, in das der Geldunterhaltsschuldner eingebunden ist. Danach hat ein im Inland aufhältiges minderjähriges Kind als Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaats und Familienangehöriger eines nur in diesem Mitgliedstaat als Selbstständiger berufstätigen und allein dort in das System sozialer Sicherheit eingebundenen Geldunterhaltsschuldners keinen Anspruch auf Gewährung österreichischer Unterhaltsvorschüsse.

Gleiches gilt nach Art 13 Abs 2 lita VO 1408/71 für den im vorliegenden Fall in einem Mitgliedsstaat abhängig beschäftigten Vater. Der allein in den Niederlanden beschäftigte Vater der Antragstellerin unterliegt als Geldunterhaltsschuldner allein niederländischem Recht (Art13 Abs 2 litb iVm Art13 Abs 1 VO1408/71). Demzufolge hat die in einem anderen Mitgliedsstaat wohnende Antragstellerin als Familienangehörige des Geldunterhaltsschuldners, von dem sie ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse ableiten kann, gegebenenfalls nur einen Anspruch auf Gewährung von Familienleistungen im Sinn der VO1408/71 gegen die Niederlande (Art73 iVm Art75 Abs 1 VO1408/71), wobei es belanglos ist, in welchem Mitgliedsstaat der Familienangehörige eines Arbeitnehmers, von dem der Anspruch auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen als Familienleistung abgeleitet wird, wohnt.