Seite angelegt am: 08.11.2014
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Letze Bearbeitung:
12.08.2020
Auslandsaufenthalt zu Ausbildungszwecken
Ein Aufenthalt des Kindes zu Ausbildungszwecken an einer Senior-High-School in Kanada von 01.02. bis 29.06.2013 führt nicht zu einer Einstellung des Unterhaltsvorschusses.