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Seite angelegt am: 14.06.2007 ; Letze Bearbeitung: 12.08.2020

Exekutionsführung im Ausland

für folgende Staaten ist nicht von vornherein von einer Aussichtslosigkeit auszugehen:

Deutschland
Frankreich
Großbritannien
Holland
Italien
Luxemburg
Kanada
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Ungarn

Für folgende Staaten ist  von einer Aussichtslosigkeit auszugehen:

Saudi-Arabien