Seite angelegt am: 14.06.2007
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Letze Bearbeitung:
12.08.2020
Exekutionsführung im Ausland
für folgende Staaten ist nicht von vornherein von einer Aussichtslosigkeit auszugehen:
Deutschland
Frankreich
Großbritannien
Holland
Italien
Luxemburg
Kanada
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Ungarn
Für folgende Staaten ist von einer Aussichtslosigkeit auszugehen:
Saudi-Arabien