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Seite angelegt am: 06.02.2016 ; Letzte Bearbeitung: 12.08.2020

Aufenthalt in Österreich

Ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für einen Unterhaltsvorschussanspruch in Österreich ist ein gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes im Inland. Der Umstand, dass ein Elternteil eine (un)selbständige Beschäftigung in Österreich ausübt, ist kein Anknüpfungspunkt mehr.