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Seite angelegt am: 08.07.2007 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Zinshaus

Ein vermietetes Zinshaus, das angesichts einer größeren Zahl bestehender Mietverhältnisse eine auf Dauer angelegte Organisation erfordert, ist als Unternehmen im Sinne des § 82 Abs 1 Z 3 EheG zu beurteilen.