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Seite angelegt am: 21.03.2010 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Internationale Zuständigkeit

Aus einer anlässlich der Auflösung der Ehe getroffenen Vereinbarung abgeleitete Ansprüche sind aus dem ehelichen Güterstand entspringende Ansprüche, weshalb die Anwendbarkeit des LGVÜ auf solche ausgeschlossen ist.

Ebenso wie EuGVVO und EuGVÜ.