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Seite angelegt am: 10.11.2014 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Zug um Zug Leistungsverpflichtung

Voraussetzung für die Aufnahme einer Zug-um-Zug-Verpflichtung in den Urteilsspruch (hier Beschluss) durch das Gericht ist entweder ein entsprechendes „Klagebegehren" oder zumindest eine entsprechende, im Klagsvorbringen zum Ausdruck  kommende Bereitschaft des Klägers zur Erbringung der Gegenleistung oder aber ein entsprechendes Einwendungsvorbringen  des Beklagten.