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Seite angelegt am: 10.05.2021 ; Letzte Bearbeitung: 10.05.2021

Zugewinnausgleich nach deutschem Recht und Rechtsweg

Die Frau hat - zumindest ansatzweise - einen Antrag auf Zugewinnausgleich bei Ehescheidung nahc §§ 1372dd dBGB gestellt. Darüber ist im Verfahren außer Streit zu entscheiden, selbst wenn die Auseinandersetzung nach dem Heimatrecht der Parteien im streitigen Rechtsweg auszutragen ist.