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Mangelnde Wertschätzung als Eheverfehlung

Die Ehegatten sollen im Rahmen des Zumutbaren auf die Eigenheiten und Interessen des Partners bei der Lebensgestaltung Rücksicht nehmen. Schwere und beharrliche Verstöße gegen dieses Verhaltensgebot, in denen sich eine mangelnde Wertschätzung der Persönlichkeit des Ehepartners ausdrückt, stellen ein schwere Eheverfehlung dar und begründen unter der weiteren Voraussetzung der (Mit-)Ursächlichkeit für die Ehezerrüttung einen Scheidungsanspruch des verletzten Ehegatten.