Seite angelegt am: 24.09.2010
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Letze Bearbeitung:
06.08.2020
Ausschluss von der gemeinsamen Wirtschaftsführung
Der Ausschluss des Ehepartners von der gemeinsamen Wirtschaftsführung ist eine schwere Eheverfehlung.
Der Ausschluss des Ehepartners von der gemeinsamen Wirtschaftsführung ist eine schwere Eheverfehlung.