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Seite angelegt am: 27.02.2022 ; Letzte Bearbeitung: 27.02.2022

Wirtschaftsgemeinschaft

Zum Begriff der Wirtschaftsgemeinschaft gehört, dass die beiden Partner Freud und Leid miteinander teilen, einander Beistand und Dienste leisten und einander an den zur Bestreitung des Unterhaltes, der Zerstreuung und der Erholung dienenden gemeinsamen Gütern teilnehmen lassen.