Seite angelegt am: 27.02.2022
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Letze Bearbeitung:
27.02.2022
Wirtschaftsgemeinschaft
Zum Begriff der Wirtschaftsgemeinschaft gehört, dass die beiden Partner Freud und Leid miteinander teilen, einander Beistand und Dienste leisten und einander an den zur Bestreitung des Unterhaltes, der Zerstreuung und der Erholung dienenden gemeinsamen Gütern teilnehmen lassen.