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Seite angelegt am: 08.11.2014 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern

Der Vorwurf, das Rekursgericht wäre bei der Entscheidung über das Kontaktrecht des Vaters gehalten gewesen, auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Eltern Bedacht zu nehmen, geht ins Leere. Eine allfällige Berücksichtigung der Kosten der Kontaktrechtsausübung betrifft nämlich eine Frage der Unterhaltsbemessung.