Seite angelegt am: 08.11.2014
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
Der Vorwurf, das Rekursgericht wäre bei der Entscheidung über das Kontaktrecht des Vaters gehalten gewesen, auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Eltern Bedacht zu nehmen, geht ins Leere. Eine allfällige Berücksichtigung der Kosten der Kontaktrechtsausübung betrifft nämlich eine Frage der Unterhaltsbemessung.