Seite angelegt am: 23.10.2006
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Unterschiedliche Erziehungsstile der Eltern
Die Kinder unterliegen während der Besuchsrechsausübung der erzieherischen Maßnahme des besuchsberechtigten Elternteils, der auch das Wohl des Kindes sicher zu stellen hat. Die Konfrontation mit unterschiedlichen Erziehungsstilen und der Meinungsvielfalt , wie sie das Kind auch im Kindergarten,der Schule oder bei Bekannten erfährt, ist im Allgemeinen positiv zu beurteilen.
Anmerkung: Diese Sicht ist mit Sicherheit keine orignär-juristische Meinung der Richter sondern durch Gutachten bestärkt und durchaus zutreffend. Verpönt ist allerdings, wenn die Eltern den jeweiligen Erziehungsstil des anderen Elternteils gegenüber dem Kind abwerten, als minderwertig, unrichitg etc. darstellen.