Seite angelegt am: 17.07.2024
;
Letzte Bearbeitung:
17.07.2024
Erkrankung des Kindes als Ausfallsgrund für Kontaktrecht
Beweislast:
Der betreuende Elternteil ist für eine kontaktrechtsverhindernde Erkrankung des Kindes beweispflichtig.
Entscheidungen wie schwer die Krankheit sein muss sind mir nicht bekannt.