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Seite angelegt am: 17.07.2024 ; Letzte Bearbeitung: 17.07.2024

Erkrankung des Kindes als Ausfallsgrund für Kontaktrecht

Beweislast:

Der betreuende Elternteil ist für eine kontaktrechtsverhindernde Erkrankung des Kindes beweispflichtig.

Entscheidungen wie schwer die Krankheit sein muss sind mir nicht bekannt.