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Seite angelegt am: 16.06.2008 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Erziehung und Besuchsrecht

Wenn ein Elternteil meint, die von ihm gewählte Erziehungsmethode stehe einer Besuchsrechtsregelung mit fixen Besuchszeiten entgegen, weil er auf die Kinder unter keinen Umständen Druck ausüben wolle, liegt darin jedenfalls keine von der Rechtsordnung anerkannte Ausnahme, die es ermöglichen würde, die Ausübung des Besuchsrechtes seinem oder der Kinder Belieben anheimzustellen.