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Seite angelegt am: 13.01.2008 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Mangelnde Erinnerung an den besuchsberechtigten Elternteil

Eine mangelnde Erinnerung des Kindes an den besuchsberechtigten Elternteil ist kein Grund, das Besuchsrecht zu versagen.