Seite angelegt am: 08.12.2007
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Übergabe des Kindes
Die Übergabe an den besuchsberechtigten Elternteil kann auch durch eine beauftragte Person erfolgen.
Da der obsorgeberechtigte Elternteil seine Befugnisse immer delgeren kann, ist die Abholung des Kindes durch einen Beauftragten des besuchsberechtigten Elternteil nicht ohne weiteres möglich. Zur Vermeidung von Problemen sollte man auf eine eindeutige gerichtliche Regelung Wert legen.