Seite angelegt am: 20.07.2009
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Urlaub und Entfall des Kontaktrechts
Ein Urlaubsaufenthalt des Kindes mit dem obsorgeberechtigten Elternteil stellt eine begründete Verhinderung des Kindes dar.
Das darf aber nicht dazu führen, dass regelmäßige Wochenendbesuche der KM bei den eigenen Eltern als Urlaube qualifiziert werden, die zum Besuchsentfall führen.
Es ist dies eine immer wieder zu beobachtende Schwäche von Besuchsregelungen, seien es Vergleiche, seien es Beschlüsse, dass auf die Entfallmöglichkeiten viel zu wenig oder gar nicht Bedacht genommen wird. Leider wird auf diese Weise die Frage, ob das Besuchsrecht zu Recht ausgefallen ist, in das Durchsetzungsverfahren verlegt, was kaum Sinn der Sache ist.