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Seite angelegt am: 25.03.2007 ; Letzte Bearbeitung: 25.03.2007

Unwirksamkeitserklärung eines Anerkenntnisses

Möglichkeiten für die Unwirksamkeitserklärung:

Von Amts wegen durch das Gericht (auch ohne Antrag einer Partei; allenfalls aufgrund einer Anregung)

Aufgrund eines Widerspruchs

Auf Antrag desjenigen, der anerkannt hat