Seite angelegt am: 25.03.2007
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Letzte Bearbeitung:
25.03.2007
Unwirksamkeitserklärung eines Anerkenntnisses
Möglichkeiten für die Unwirksamkeitserklärung:
Von Amts wegen durch das Gericht (auch ohne Antrag einer Partei; allenfalls aufgrund einer Anregung)
Aufgrund eines Widerspruchs
Auf Antrag desjenigen, der anerkannt hat