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Seite angelegt am: 11.05.2008 ; Letzte Bearbeitung: 27.04.2020

Unzulässigkeit der Beurteilung der Abstammung als Vorfrage

Wirksam zustande gekommene Vaterschaftsanerkenntnisse können nur in den in § 164 ABGB taxativ aufgezählten Fällen in  einem gerichtlichen Verfahren beseitigt werden. Eine Vorfragenbeurteilung der Wirksamkeit des Anerkenntnisses ist daher nicht zulässig. Bis zu einer gerichtlichen Feststellung der Rechtsunwirksamkeit bleibt daher auch ein angeblich fehlerhaftes Anerkenntnis rechtsverbindlich und niemand kann sich auf eine Rechtsunwirksamkeit berufen.