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Seite angelegt am: 21.04.2007 ; Letzte Bearbeitung: 02.08.2020

Vaterschaft(sfeststellung) kann nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein

Eine  rein entgeltverknüpfte Abbedingung des Rechtes auf Feststellung der wahren Vaterschaft zu Lasten des Kindes ist eine nichtige Vereinbarung. Zahlungen auf Grund einer Vereinbarung aufgrund derer im Gegenzug der Ehemann die Vaterschaftsanfechtung unterlässt, sind daher rückforderbar.