Seite angelegt am: 21.04.2007
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Letzte Bearbeitung:
02.08.2020
Vaterschaft(sfeststellung) kann nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein
Eine rein entgeltverknüpfte Abbedingung des Rechtes auf Feststellung der wahren Vaterschaft zu Lasten des Kindes ist eine nichtige Vereinbarung. Zahlungen auf Grund einer Vereinbarung aufgrund derer im Gegenzug der Ehemann die Vaterschaftsanfechtung unterlässt, sind daher rückforderbar.