Seite angelegt am: 06.12.2006
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Letzte Bearbeitung:
02.08.2020
Vätertauschverfahren
Am Vätertauschverfahren ist zwingend der aktuelle rechtliche Vater zu beteiligen.
Im Fall der Abwesenheit ist daher für den rechtlichen Vater ein Prozesskurator zu bestellen.
Am Vätertauschverfahren ist zwingend die Mutter zu beteiligen.