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Seite angelegt am: 04.11.2020 ; Letzte Bearbeitung: 04.11.2020

Kausalität einer Eheverfehlung für die Zerrüttung

Eine Eheverfehlung ist nur dann ein Scheidungsgrund, wenn sie kausal für die unheilbare Zerrüttung der Ehe war, wobei es ausreichend ist, wenn sie dazu zumindest beitragen hat.