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Seite angelegt am: 20.03.2020 ; Letzte Bearbeitung: 30.11.2024

Kontrollierendes Verhalten; Kontrollwahn

Kontrollierendes Verhalten stellt ein schwere Eheverfehlung dar.

Auch ein Kontrollwahn kann eine Eheverfehlung darstellen, etwa durch Ortung des Handys des Partners oder der Kinder, oder sonstige Eingreiffe in die Privatsphäre des anderen, etwa heimnliches Installieren einer Abhöreinrichtung in den Räumen des Partner, Wegnahme von Filmmaterialund Öffnen der Post, grundlose Eifersucht und nachspionieren.