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Seite angelegt am: 11.05.2013 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Kränkendes Verhalten

Kränkendes Verhalten, das vom fehlenden Bemühen geprägt ist, das Zusammenleben für den Partnererträglich zu machen, ist eine schwere Eheverfehlung.

Geringfügige Kränkungen, wie sie in vielen Ehen vorkommen mögen, stellen keine Eheverfehlung dar.