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Seite angelegt am: 20.10.2007 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Klagen

Berechtigte Klagen sind keine schwere Eheverfehlung:

Besitzstörungsklage

Unterhaltsklage

Anmerkung: Es werden aber unberechtigte Klagen keine Eheverfehlung sein, außer rechtsmissbräuchliche oder schikanöse Klagen.