Seite angelegt am: 20.10.2007
;
Letzte Bearbeitung:
06.08.2020
Klagen
Berechtigte Klagen sind keine schwere Eheverfehlung:
Besitzstörungsklage
Unterhaltsklage
Anmerkung: Es werden aber unberechtigte Klagen keine Eheverfehlung sein, außer rechtsmissbräuchliche oder schikanöse Klagen.