Seite angelegt am: 18.06.2008
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Letzte Bearbeitung:
06.08.2020
Fixierung auf das Kind
Die (extreme) Fixierung auf ein Kind, stellt eine schwere Eheverfehlung dar.
Im vorliegenden Fall haben die Parteien vereinbart, dass die Beklagte zu Hause bleiben und sich um die Erziehung der gemeinsamen Kinder kümmern solle, während der Kläger aufgrund seines höheren Einkommens berufstätig blieb. Das Erstgericht stellte fest, dass die Beklagte wegen der übermäßigen Hinwendung zu den Kindern kein Interesse mehr am Kläger zeigte und es ablehnte, mit ihm gemeinsamen Aktivitäten nachzugehen. Dass für die übermäßige Hinwendung – etwa aufgrund spezieller Erfordernisse - bestand, wurde weder festgestellt noch behauptet