Seite angelegt am: 26.12.2006
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Verhinderung der Befragung durch den Sachverständigen
Verweigert ein Elternteil beharrlich die Ermöglichung der Befragung der Kinder durch das Gericht und / oder den bestellten Sachverständigen, so kann (auch) dieses Verhalten die vorläufige Obsorgeübertragung an den anderen Elternteil rechtfertigen.