Seite angelegt am: 19.10.2014
;
Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Bloße Beziehungsschwierigkeiten genügen nicht für Maßnahmen
Bloße Beziehungsschwierigkeiten des Kindes zum obsorgeberechtigten Elternteil genügen für Maßnahmen des Pflegschaftsgerichts nicht.