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Seite angelegt am: 19.10.2014 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Bloße Beziehungsschwierigkeiten genügen nicht für Maßnahmen

Bloße Beziehungsschwierigkeiten des Kindes zum obsorgeberechtigten Elternteil genügen für Maßnahmen des Pflegschaftsgerichts nicht.