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Seite angelegt am: 31.12.2007 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Besuchsboykott, Besuchsverweigerung

Bei Vereitelung von für das Kind wichtigen Besuchskontakten kann die Erziehungsfähigkeit des betreuenden Elternteils in Frage gestellt werden.

Anmerkung: Realistisch reicht ein Besuchsboykott für sich alleine wohl kaum eine Änderung der Obsorge herbeizuführen. Oft kommen noch weitere Tatsachen hinzu, wie pathologisch symbiotische Beziehung des betreuenden Elternteils zu Kind, überbehütende Erziehungshalten, pathologische Auffälligkeiten des betreuenden Elternteils o.ä.