Seite angelegt am: 05.04.2021
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Letzte Bearbeitung:
05.04.2021
Beweiserhebung, vollständiges Auslagern unzulässig
Es ist unzulässig in Obsorgeentscheidungen (Anmerkung: wohl auch in Kontaktrechtsverfahren) eine vollständige Auslagerung des Verfahrens an den Jugendwohlfahrtsträger vorzunehmen. Eine künftige Entscheidung kann daher mängelfrei nur dann ergehen, wenn das Erstgericht im Verfahren jede der Parteien persönlich gehört oder dies wenigstens erfolglos versucht hat