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Seite angelegt am: 14.05.2016 ; Letzte Bearbeitung: 15.08.2020

Beweislastregeln

Beweislastregeln kommen erst dann zur Anwendung, wenn das Gericht aufgrund seiner amtswegig  vorzunehmenden Beweiserhebungen außer Stande ist, eine ausreichende Tatsachengrundlage zu schaffen.