Seite angelegt am: 29.06.2021
;
Letzte Bearbeitung:
29.06.2021
Beweisaufnahmen - keine besonderen Förmlichkeiten
Die Beweisaufnahmen im Außerstreitverfahren sind an keine besonderen Förmlichkeiten gebunden. Die Beteiligten müssen auch nicht mündlich vernommen werden.