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Seite angelegt am: 29.06.2021 ; Letzte Bearbeitung: 29.06.2021

Beweisaufnahmen - keine besonderen Förmlichkeiten

Die Beweisaufnahmen im Außerstreitverfahren sind an keine besonderen Förmlichkeiten gebunden. Die Beteiligten müssen auch nicht mündlich vernommen werden.