Seite angelegt am: 19.10.2014
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Bloßes Bemühen der Eltern nicht ausreichend
Bloßes Bemühen der Eltern um einen liebevollen Umfang mit den Kindern reicht nicht aus, um die Obsorge ausüben zu können, wenn es den Eltern objektiv an ausreichender Erziehungskompetenz mangelt.